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BVfK-Wochenendticker
27. August 2022
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Causa Hyundai - Garantie-Diskriminierung Vergangenheit?

Rückblick ins Jahr 2015: Der Markenrechts-Paukenschlag gegen 600 freie Händler

2017 – 2022: zweigleisiges Vertriebssystem mit zweitklassiger Ware ohne Garantie

März 2022: (Hyundai-) Garantieleistungen sind nunmehr ausnahmslos und unterschiedslos zu gewähren

Sommertreff beim VDIK in Berlin

EAIVT-Warnmeldung: Probleme mit Fa. Magna / Łukasz Lipecki

Gebrauchtwagengarantie: Mehrwertsteuer oder Versicherungssteuer? Änderungen ab 1. Januar 2023 – BVfK-Lösung ermöglicht Vorsteuerabzug

Online-Präsenz und Suchmaschinenoptimierung - immer wichtiger für den Autohändler

Marktbehinderung: BVfK geht gegen rechtswidrige Praktiken eines Hyundai-Vertragshändlers vor

BVfK-Online-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht 31.8.2022

BVfK-Jubiläumsfeier am 10. September 2022

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

vor sieben Jahren wurde die fruchtbare Partnerschaft zwischen Hyundai und freien Händler in brutalstmöglicher Form mithilfe von über 600 wettbewerbsrechtlichen Einzelattacken beendet. Nachdem man die in Sachen Markenrecht erschreckend ahnungslosen EU-Importeure juristisch in die Knie gezwungen und finanziell empfindlich gebeutelt hatte, zündete man 2017 in Offenbach die zweite Stufe, erfand ein zweigleisiges Vertriebssystem und entzog den EU-Angeboten die Herstellergarantie.
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Die „guten Neuwagen“ mit Garantie gab es fortan nur noch beim Vertragshändler und die nicht ganz so wertvollen ohne Garantie beim zwar ungeliebten, aber offensichtlich unverzichtbaren freien Händler. Der BVfK kritisierte: das ist kartellrechtlich höchst problematisch.
Um der Klärung dieser Frage aus dem Wege zu gehen, fanden die Attacken gegen freie Händler im wettbewerbsrechtlichen Sektor statt. Man mahnte die Werbung mit der Herstellergarantie ab, die es zwar am Ende in Form einer Kulanzgarantie im Grunde genommen immer gab, jedoch zum Zeitpunkt des Anbietens von Hyundai-Neuwagen durch freie Händler eben nicht. Jedenfalls nicht nach Ansicht von Hyundai und der überwiegend beim LG-Hamburg angerufenen Kammer für Wettbewerbsrecht, die sich mit der dem Konstrukt eigentlich zugrundeliegenden kartellrechtlichen Frage nicht mit der gebotenen Gründlichkeit widmeten. Auch dieser Achillesferse, konnte man entgehen, wenn man den Empfehlungen der BVfK-Juristen folgte.

Der BVfK kämpfte fortan nicht nur gegen die Machenschaften der ehemals guten Freunde der Freien mit südkoreanischen Wurzeln und verteidigte seine attackierten Mitglieder gegen deren juristische Angriffe, sondern entwickelte auch Lösungsmöglichkeiten. Denn so unmöglich, wie es schien, war der Handel mit Hyundai-Neufahrzeugen in Wirklichkeit nicht.

Im Grunde genommen wurde an dieser, wie auch an vielen anderen Stellen deutlich, dass juristische Unkenntnis nicht durch Gottvertrauen ersetzt werden kann, denn Gerichte sprechen Recht und entscheiden nicht nach Gerechtigkeitsaspekten. (Widmet Euch dem neuen Gewährleistungsrecht!) Auch sehr wichtig: der beste Anwalt kann nur wenig ausrichten, wenn die Fakten und Beweislage dürftig sind. Wer glaubt, dass er mit dem kaufmännischen Prinzip „Ware gegen Geld“ durchs Geschäftsleben kommt und dabei z.B. ja nicht nur übersieht, dass das Markenrecht zum Stolperstein werden kann, sondern auch das Eindringen in geschlossene Vertriebssysteme rechtlich problematisch ist, der darf sich nicht wundern, wenn sich die daraus ergebenden Risiken verwirklichen.

Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte und Anforderungen hat der BVfK im März 2015 die Hyundai-Leistungsgruppe gegründet, bei der es nicht nur um die Einzelschicksale, sondern auch ums branchenpolitisch Große und Ganze ging, denn der gesamte Autohandel ist einem zunehmenden Drang der Hersteller ausgesetzt er, die gesamte Wertschöpfungskette zu erobern. Und dabei helfen den so genannten OEMs hochbezahlte und gewiefte Juristen, wie auch die Macht über die digitalen Daten: „Big Brother weiß wo seine / Deine Autos stehen!“. Zur Strategie und Arbeit des BVfK gehörten auch Medienarbeit und die Diskussion mit Hyundai-Vertragshändlern, wenn diese die Kunden, wie auch die Verkäufer von EU-Neuwagen diskriminierten. Denn auch an der Vertragshändler-Front bestand eher der Hang zur Vereinfachung der umfangreichen Informationen des Herstellers über nicht autorisierte Händler, Garantieverweigerungen, Customer-Care-Protection-Ersatz-Kulanz-Garantie usw., so dass am Ende vielfach eine Stigmatisierung aller EU-Neufahrzeuge zu beobachten war – auch solcher, die selbst nach der juristischen Auffassung von Hyundai über eine Herstellergarantie verfügen mussten.

Der BVfK hat nicht nur in einem Rundschreiben die Hyundai Vertragshändler über diese Problematik aufgeklärt und für die Details sensibilisiert, sondern auch in besonders dreisten Fällen gerichtliche Maßnahmen ergriffen. Über den jüngsten Fall berichtet im Anschluss die BVfK-Rechtsabteilung.

Das vorläufige Ende der generellen Auseinandersetzungen zwischen Hyundai und den freien Händlern markiert ein Schreiben des Herstellers aus März dieses Jahres, in dem das Ende der Zwei-Klassen-Garantiegesellschaft verkündet wird. Hier heißt es unter anderem:
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„…Garantieleistungen sind in der Folge nunmehr ausnahmslos und unterschiedslos zu gewähren, unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler oder von einem freien Händler in den Verkehr gebracht wurde…“
Ein Meilenstein bei der Sicherung der Rahmenbedingungen für freie Kfz-Händler und mithin nicht mehr und nicht weniger als:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de
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Sommertreff beim VDIK in Berlin

Am Donnerstagabend dieser Woche fand in der Berliner Repräsentanz des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, VDIK e.V. der jährliche Sommertreff statt. Die zahlreichen Gäste aus Politik, Verwaltung und der Branche, zu denen auch der BVfK-Vertreter Markus Hamacher zählte, hatten Gelegenheit, aktuelle Fahrzeuge der Mitgliedsunternehmen mit alternativen Antrieben zu testen.

Der wichtigste Programmpunkt war aber die Verabschiedung des langjährigen Geschäftsführers Dr. Thomas Almeroth und die Vorstellung seines Nachfolgers Alexander Jess. Die Gäste nutzten bei perfektem Sommerwetter die Gelegenheit, sich auf der Terrasse und im Garten der Repräsentanz auszutauschen.

Neben den alternativen Antrieben war auch der Markteintritt zahlreicher chinesischer Hersteller, von denen viele bereits Mitglied im VDIK sind, ein beliebtes Thema. Die hohe Kompetenz der chinesischen Hersteller bei Elektrofahrzeugen, da waren sich die anwesenden Fachleute einig, wird den Chinesen den Markteintritt in Europa deutlich erleichtern.

Bild: Besondere Ehre erfuhrt der langjährige Geschäftsführer des VDIK Dr. Thomas Almeroth (links) der in den "Ruhestand" verabschiedet wurde, wo sich der Jurist nun u.a. Aktivitäten rund um das Autorecht widmen wird
VORSICHT BETRUG

EAIVT-Warnmeldung: Probleme mit Fa. Magna / Łukasz Lipecki

Der Europaverband freier Kfz-Händler EAIVT (www.eaivt.org) warnt vor Geschäften mit folgender Firma, bzw. Person:

Fa. Magna / Łukasz Lipecki
ul. Adama Bochenka 1
2C/133, 30-693 Kraków
NIP: 6751322351 • REGON: 120896377
VAT EU: PL 6751322351
Mobile/ WhatsApp: +48 451 010 634
E-mail: biuro.magna.krakow@gmail.com

Es sollen Autos verkauft worden sein, die jedoch nicht ausgeliefert werden. Es ist zu befürchten, dass Anzahlungen und/oder vollständige Vorauszahlungen verloren gehen. Die Person, die hinter dieser Firma steht, ist nicht mehr zu erreichen und auffindbar. Die Polizei wurde eingeschaltet.

Sollten weitere BVfK-Händler in diesem Zusammenhang Erfahrungen gemacht haben oder Unterstützung benötigen, bitte unter rechtsabteilung@bvfk.de melden.
Garantieschild BVfK (002)-schräg-web

Gebrauchtwagengarantie: Mehrwertsteuer oder Versicherungssteuer? Änderungen ab 1. Januar 2023 – BVfK-Lösung ermöglicht Vorsteuerabzug

Im Grunde genommen war es immer schon so, dass eine üblicherweise kostenpflichtige Absicherung eines Risikos durch einen fremden Dritten versicherungssteuerpflichtig war. Wenn jedoch der Produzent oder Verkäufer einer Ware sein Angebot mit einem Haltbarkeitsversprechen, also einer Garantie verband, die über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinausging, ging es hierbei nicht um das Risiko des Kunden, sondern um das des Produzenten oder Händlers, wofür er entweder Rücklagen bildete oder sich z.B. bei einem Garantieanbieter rückversicherte. Wenn dann ein Garantieschaden eintrat und der Hersteller oder Verkäufer beseitigte diesen auf eigene Kosten, kam er dementsprechend auch in den Genuss der Vorsteuer aus der Reparaturrechnung. Daran ändert sich auch ab dem 1. Januar 2023 nichts.

Anders wird es jedoch bei den vielen Garantiegestaltungsvarianten, die sich im Laufe der Jahrzehnte im Autohandel entwickelt haben. Eine besondere Rolle spielten hierbei die sogenannten Garantie-GmbHs, die sich der Aufsicht der BaFin und der der Bundeszentralamts für Steuern entzogen, indem Sie genau genommen nicht das Auto und seine Technik versicherten, sondern Additive verkauften, an die sie ein Haltbarkeitsversprechen für die von den Wundermitteln umspülten Bauteile knüpften. Damit umging man unter anderem auch die gesetzliche Verpflichtung für Versicherungen zur Rücklagenbildung, was dann auch immer wieder zu Ärger infolge von Insolvenzen dieser GmbHs führte.

Nun fragt man sich, wofür eigentlich die ganze Aufregung, denn bei der Preisgestaltung einer Garantie spielt es im Grunde genommen keine Rolle, ob man 19% Mehrwertsteuer oder 19% Versicherungssteuer hinzurechnet und abführt. Spannend wird es jedoch an einer anderen Stelle, nämlich dann, wenn es um den Vorsteuerabzug aus Reparaturrechnungen geht.

>>> hier weiterlesen und erfahren, wie der BVfK die neuen Herausforderungen für seine Mitglieder lösen wird.
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Online-Präsenz und Suchmaschinenoptimierung - immer wichtiger für den Autohändler

Sicher ist Suchmaschinenoptimierung schon immer wichtig gewesen, jedoch gibt es gute Gründe dafür, dass man die Maßnahmen zur Optimierung des Rankings sowie der Inhalte der eigenen Seite noch einmal unter die Lupe nehmen sollte.

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Klage LG Passau3-c-web

Marktbehinderung: BVfK geht gegen rechtswidrige Praktiken eines Hyundai-Vertragshändlers vor

Über viele Jahre sorgten die Probleme rund um die Beschränkung der Hyundai-Herstellergarantie ausschließlich auf solche Fahrzeuge, die erstmalig von „autorisierten Hyundai-Partnern“ vertrieben werden, für Aufruhr (siehe obiger Leitartikel). Der Bann scheint nun aufgehoben. Können der freie und der Vertragshandel also wieder friedlich koexistieren oder gar kooperieren? Ein vom BVfK initiiertes gerichtliches Verfahren gegen einen Hyundai-Vertragshändler verdeutlicht, dass sich so manch ein Nebenkriegsschauplatz auftut, den es dringend zu beseitigen gilt. Denn in Zeiten wie diesen ist es mehr denn je wichtig, zum beidseitigen Vorteil zusammenzuarbeiten.

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BVfK-Online-Seminar zum neuen Gewährleistungsrecht 31.8.2022

Am 31.8.2022 findet das nächste BVfK-Online-Seminare zum neuen Gewährleistungsrecht statt. Hier finden Sie detaillierte Informationen sowie die entsprechende Anmeldemöglichkeit:
Grafik Jubilaeumsfeier

BVfK-Jubiläumsfeier am 10. September 2022

BVfK-Vorstand und -Geschäftsführung laden herzlich zur Feier des 22-jährigen Gründungsjubiläums des BVfK ein. Wir möchten Sie gerne zu einer lockeren Mischung aus kleiner Feier und interessanten Dialogen mit interessanten Menschen in einer besonderen Umgebung begrüßen. Lassen Sie uns auf 22 ereignisreiche Jahre zurückblicken, in denen im Kfz-Handel viel passiert ist, wovon der BVfK vieles zum Positiven beeinflussen und manches Unerfreuliche verhindern konnte. Noch wichtiger, als der stolze Blick zurück ist allerdings der Blick auf die Herausforderungen der Zukunft:
„Autohandel 2030 – was geht, was bleibt, was kommt?“
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